privatauszug

Immer wieder fällt der Begriff Privatauszug. Doch was versteckt sich hinter dem Namen? Generell wird es häufig von Arbeitgebern beantragt, die ihren zukünftigen Arbeitnehmer genauer unter die Lupe nehmen wollen. Generell sind darin verschiedene Urteile und Verbrechen festgehalten. Das trifft insbesondere auf erwachsene Personen zu. Selbes gilt für Urteile wegen Übertretungen. Doch in welchen weiteren Fällen macht ein Privatauszug Sinn und worauf gilt es noch zu achten? Diese Fragen und mehr soll der folgende Artikel beantworten.

privatauszug

Aussehen, Sprache, Nutzen

Wie bereits erwähnt handelt es sich hierbei um einen Auszug, in denen verschiedene Straftaten und Vergehen einer bestimmten Person enthalten sind. Arbeitgeber nutzen dies, um mehr über ihren Arbeitnehmer herausfinden zu können. Weiterhin ist der Auszug in zwei verschiedenen Formen erhältlich. Dabei handelt es sich um:

-> traditioneller Papierauszug

-> elektronischer Auszug

Beide Exemplare haben ihre eigenen Vor- und Nachteile. Weiterhin ist es möglich zwischen Dokumente „Muster ohne Urteil und mit Urteil“ auszuwählen. Zusätzlich kann es zu Unterschieden in Sachen Sprache kommen. Gewählt werden kann zwischen Deutsch, Englisch und Französisch. Das gilt für beide Arten von Auszügen.

Kosten, Bestellung

Weiterhin stellt sich die Frage: Wer ist überhaupt berechtigt einen solchen Auszug zu bestellen? Im Grunde genommen jede Person über sich selbst. Voraussetzung dafür sind eine Unterschrift sowie Ausweiskopie. Ein Arbeitgeber darf das Ganze von einem selbst erst beantragen, wenn der Arbeitnehmer damit einverstanden ist. Zudem braucht es eine Unterschrift. Unter Berücksichtigung dieser Punkte sollte dem Antrag nichts mehr im Weg stehen.