Das Führungszeugnis stellt einen Auszug aus dem Bundeszentralregister dar. In diesem Dokument werden vom Bundesamt für Justiz alle Strafen aufgelistet, welche die deutschen Gerichte gegen eine entsprechende Person in den letzten Jahren verhängt haben. Allerdings sind lange nicht alle Vergehen in dem Strafregisterauszug nachzulesen. Sie bleiben auch keineswegs unbedingt für immer drin.

Welche Arten von Strafregisterbescheinigungen gibt es?

Führungszeugnis

Oft wird umgangssprachlich ebenso von einem polizeilichen Führungszeugnis gesprochen. Jedoch ist diese Bezeichnung irreführend. Denn es geht keinesfalls darum, dass jemand mithilfe eines Strafregisterauszugs seine bisherigen Kontakte offenlegt, die er mit der Polizei hatte. In dem Dokument werden vielmehr nur schwere Verurteilungen angeführt. Bei der Strafregisterbescheinigung finden nämlich zum Beispiel Freiheitsstrafen unter einem Vierteljahr und Geldstrafen bis höchstens 90 Tagessätzen keinerlei Erwähnung. Nur wenn höhere Strafen verhängt wurden, gilt der Betroffene als vorbestraft. Des Weiteren gibt es neben einer privaten eine erweiterte Strafregisterbescheinigung. Diese informiert über mögliche Straftaten oder Sexualdelikte gegenüber den Minderjährigen. Es besteht die Möglichkeit, dass ein Arbeitgeber von jemanden ein solches Dokument verlangt, der ehrenamtlich oder beruflich mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten will. Auch ist ein erweitertes Führungszeugnis für die Beschäftigung in Einrichtungen für behinderte und pflegebedürftige Menschen sowie mit minderjährigen Asylsuchenden vorzuzeigen. Diesen Antrag muss man einer schriftlichen Aufforderung des künftigen Arbeitgebers beifügen.

Wann verjähren die Einträge im Strafregisterauszug?

Ganz egal, um was für eine Strafregisterbescheinigung es geht: Was in einem derartigen Dokument einmal festgehalten wurde, verjährt im Lauf der Zeit. Im Strafregisterauszug werden die Einträge je nach Schwere des Vergehens nach Ablauf zwischen drei und zehn Jahren keinesfalls mehr gelistet. Eine Voraussetzung für die Verjährung ist allerdings zu beachten: In dem Zeitraum darf der Betroffene nicht verurteilt werden. Wenn jemand für ein Delikt, welches in der Strafregisterbescheinigung steht, wieder mal eine Strafe von einem entsprechenden Gericht erhält, dann werden auch die alten Einträge keineswegs gelöscht. Diese bleiben so lange, bis ebenso der neuartige Eintrag verjährt ist.