führungszeugnis beantragen

Manchmal ist es erforderlich bei der Behörde oder dem zukünftigen Arbeitgeber ein Führungszeugnis beantragen vorzulegen. Dabei handelt es sich um ein grünes Dokument, in dem strafrechtliche Vorgehen und andere Straftaten verzeichnet sind. Sie sind unglaublich wichtig für Berufe, bei denen Kinder, Jugendliche und Minderjährige anwesend sind. Außerdem gibt es diverse Arten anzufragen. Manche sind privat und andere hingegen können nur durch Behörden eingesehen werden. Worauf genau beim Erwerb geachtet werden muss und was sonst noch anfällt, verrät der folgende Artikel.

Wie wird ein Führungszeugnis beantragt?

Zunächst einmal macht es Sinn zu klären was genau hinter einem Führungszeugnis steckt. Wie bereits angesprochen werden strafrechtliche Vergehen und Straftaten aus der Vergangenheit dort aufgezeichnet. Bei der Gültigkeit gibt es keine Grenzen. Jedoch wird empfohlen das Zeugnis alle 12 Monate einmal zu erneuen. Insbesondere dann, wenn mit Kindern und Jugendlich zusammengearbeitet wird. Ansonsten gibt es diese Möglichkeiten für den Antrag:

– schriftlich per Mail
– Fax
– Online-Antrag im Internet

Am einfachsten geht es natürlich im Internet. Die Antragsstellung dauert keine 10 Minuten und kann bequem von der Couch aus erledigt werden. Zudem spart man sich den langen Weg zur Behörde.

führungszeugnis beantragen

Typen, Kosten, Voraussetzungen

Für umsonst gibt es das Führungszeugnis nicht. Etwa 13 Euro müssen gelöhnt werden. Beim Antrag selbst müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Das betrifft zum einen das Mindestalter von 14 Jahren sowie passende Hilfsmittel. Dazu zählen wir einen gültigen Reisepass bzw. Personalausweis, Scanner sowie Drucker für die Dokumente selbst als auch ein passendes Kartenlesegerät. Ebenso benötigt wird eine Software wie die AusweisApp2. Danach kann man sich zwischen unterschiedlichen Arten von Führungszeugnisses entscheiden. Sehr gerne gewählt wird das erweiterte Zeugnis. Dieses gibt es noch nicht sehr lange, deckt aber alle wichtigen Infos für Arbeitgeber und Behörde ab.